ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BRANDBROTHERS GMBH

1 ANWENDUNGSBEREICH UND LEISTUNGEN

1.1

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Brandbrothers GmbH («AGB» oder «Vertrag») gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Brandbrothers GmbH («BRANDBROTHERS»). Abweichende Regelungen gemäß Projektvereinbarung und/oder der Auftragsbestätigung bleiben vorbehalten. Bei Projekten wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen, in welcher der genaue Leistungsumfang, die Projektphasen, die Abnahme, Vergütungen und Termine schriftlich vereinbart werden. Bei einzelnen Aufträgen werden der Leistungsumfang, die Kosten und Termine schriftlich in der Auftragsbestätigung (Brief oder E-Mail) festgehalten.

1.2

Die Leistungen von BRANDBROTHERS in den Bereichen Internet, Multimedia, Design und Audio/Video können umfassen:

  • Erstellen von Studien, Analysen, Konzepten und Kommunikationsstrategien
  • Beratung und Unterstützung
  • Projektierung und Projektmanagement
  • Konzeption sowie Entwicklung und Realisierung von Projekten und Produkten, insbesondere Websites, Präsentationen, Drucksachen und Audio/Video-Produktionen
  • Entwicklung und Adaption von Software
  • Design und Gestaltung von Benutzeroberflächen
  • Entwicklung, Integration und Abnahme von Systemen
  • Betrieb und Wartung von Hard- und Software

1.3

Ein erstes Briefinggespräch ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. In der Folge erhält der Auftraggeber eine schriftliche Offerte und bei deren Annahme die Projektvereinbarung zur Unterzeichnung. Bei Aufträgen erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung. BRANDBROTHERS erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen.

1.4

Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert BRANDBROTHERS den Auftraggeber in der schriftlichen Auftragsbestätigung im Voraus über die Höhe der Vergütung. Eine Verwendung der im Rahmen der Präsentation gemachten Vorschläge durch den Auftraggeber erfordert die schriftliche Zustimmung von BRANDBROTHERS. Die Bestimmungen über geistiges Eigentum (Ziffer 7 unten) finden sinngemäß Anwendung. Bei Ausführung der Vorschläge werden bereits bezahlte Vergütungen angemessen angerechnet.

2 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

2.1

Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis schriftlich die vereinbarten Leistungen anpassen. Sind Auswirkungen auf die Vergütungen und Termine zu erwarten, erarbeitet BRANDBROTHERS eine neue Offerte innerhalb eines zu vereinbarenden Zeitraums. Ohne gegenteilige Vereinbarung setzt BRANDBROTHERS bis zur Annahme oder Ablehnung der neuen Offerte die vertraglich vereinbarten Leistungen fort.

2.2

Die Leistungsänderungen und allfällige Anpassungen von Vergütungen, Terminen und anderen Vertragspunkten werden vor der Ausführung schriftlich festgehalten. Die Anpassung der Vergütungen berechnet sich nach den im Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderung anwendbaren Ansätzen.

2.3

Bei Streichung oder massiver Kürzung des Inhalts und/oder Umfangs der vertraglichen Leistungen vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall und die von BRANDBROTHERS bereitgestellten Kapazitäten.

3 ERFÜLLUNGSORT

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort der Sitz von BRANDBROTHERS.

4 PFLICHTEN VON BRANDBROTHERS

4.1

BRANDBROTHERS erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt.

4.2

BRANDBROTHERS verpflichtet sich zur sachgemäßen Ausführung des Auftrags im vereinbarten Umfang; der Beizug von Dritten ist BRANDBROTHERS nach seinem Gutdünken gestattet, außer wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen würden oder der Auftraggeber ausdrücklich die persönliche Leistung durch BRANDBROTHERS wünscht. Der Wunsch nach der persönlichen Leistung von BRANDBROTHERS ist in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber schriftlich bekanntzugeben und kann, je nach Umfang des Projekts, eine Ablehnung des Auftrags durch BRANDBROTHERS zur Folge haben.

4.3

Erfordert die Erbringung der Leistungen die Benutzung von EDV-Anlagen, verwendet BRANDBROTHERS in der Regel die eigenen Anlagen, soweit diese geeignet sind und zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ist für die Erbringung der Leistungen die Anschaffung spezieller Anlagen oder Software nötig, einigen sich die Parteien von Fall zu Fall über eine zusätzliche Vergütung.

4.4

BRANDBROTHERS informiert den Auftraggeber auf Verlangen über den Projektfortschritt, und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.

4.5

BRANDBROTHERS informiert den Auftraggeber rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche die vertraglich vereinbarte Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen können. Bei außerordentlichen Vorkommnissen informiert BRANDBROTHERS den Auftraggeber unverzüglich darüber.

5 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

5.1

Der Auftraggeber entrichtet für die Leistungen, BRANDBROTHERS zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.

5.2

Der Auftraggeber hat BRANDBROTHERS rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch von Drittprodukten von Bedeutung sind. Der Auftraggeber übergibt BRANDBROTHERS rechtzeitig alle notwendigen Dokumente.

5.3

Unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen können zu Mehraufwendungen von BRANDBROTHERS führen. BRANDBROTHERS macht den Auftraggeber frühzeitig und in geeigneter Form auf solche Mehraufwendungen aufmerksam. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt

6 VERGÜTUNGEN, BUDGETS, ZAHLUNGSMODALITÄTEN

6.1

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von BRANDBROTHERS nach Aufwand abgerechnet. Der handelsübliche Stundensatz beträgt €120,– pro Stunde. Dies gilt auch bei einem Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis). Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass dieser nicht eingehalten werden kann, informiert BRANDBROTHERS den Auftraggeber schriftlich so früh wie möglich. Vorbehalten bleibt Ziffer 2 dieser AGB.

6.2

Wird für die zu erbringenden Leistungen eine Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten schriftlich in der Projektvereinbarung oder der Auftragsbestätigung festzulegen.

6.3

Nicht in der Vergütung (sei es für Leistungen nach Aufwand oder für Pauschalvergütungen) von BRANDBROTHERS inbegriffen und zusätzlich vom Auftraggeber direkt an BRANDBROTHERS zu vergüten sind folgende Aufwendungen:

  • Übersetzungsarbeiten, Fotografen, Bildsuche und Bildrechte, Website Hosting, Domain Registrationen, Post-/Kurierdienste; sämtliche Dienstleistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt sind. Vorbehalten bleibt jedoch Ziffer 4.2 dieser AGB
  • Reisekosten zum Auftraggeber oder zur Leistungserbringung involvierte Drittparteien, die im Rahmen des normalen Betreuungsauftrages notwendig werden

6.4

Die Rechnungsstellung für nach Aufwand berechnete Leistungen erfolgt monatlich. Leistungen zu einem Pauschalhonorar werden gemäß dem in der Projektvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzug umgehend nach Erhalt zahlbar.

7 GEISTIGES EIGENTUM

7.1

Das geistige Eigentum, insbesondere an webbasierten Applikationen, Software, Know-how, Dokumentationen sowie an den übrigen von BRANDBROTHERS geschaffenen Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) gehört BRANDBROTHERS und/oder ihren Lizenzgebern.

7.2

Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber mit vollständiger und vertragsgemäßer Bezahlung der Vergütung eine nicht exklusive Lizenz (ohne Unterlizenzvergaberecht) während der Vertragsdauer eingeräumt, die Arbeitsergebnisse im dafür vorgesehenen Umfang selber zu nutzen. Davon ausgenommen sind speziell für den Auftraggeber geschaffene Oberflächen, Erscheinungsbilder und ähnliche Arbeitsergebnisse, hier erhält der Auftraggeber nach vollständiger vertragsgemäßer Bezahlung der Vergütung eine exklusive Lizenz für die Vertragsdauer.

7.3

Ist Software speziell für den Auftraggeber entwickelt worden und kann BRANDBROTHERS die Wartung oder notwendigen Anpassungen nicht marktkonform vornehmen, kann der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes und dazugehöriger Dokumentation gegen angemessene Entschädigung verlangen.

7.4

Sofern nicht anders vereinbart, bedarf eine über die Vertragsdauer hinausgehende Lizenz (vgl. Ziffer 7.2 dieser AGB) einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung. Zudem hat BRANDBROTHERS Anrecht auf separate Vergütung.

7.5

BRANDBROTHERS behält sich das Recht vor, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie eingebracht bzw. allein oder zusammen mit dem Auftraggeber erworben hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Auftraggeber zu verwenden.

8 GEHEIMHALTUNG

8.1

Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen gegenseitig zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, und die ihnen, sei es mündlich, schriftlich oder implizit während der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich wurden.

8.2

Diese Geheimhaltungspflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 3 Jahren aufrecht.

9 VERZUG

9.1

Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine schriftlich. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis die Terminpläne bzw. Termine schriftlich anpassen. Vorbehalten bleibt Ziffer 2 dieses Vertrages.

9.2

Die Parteien kommen bei Nichteinhalten der als verzugsbegründend vereinbarten Termine ohne weiteres in Verzug, bei anderen Terminen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.

9.3

Ist eine Partei in Verzug, kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten, nachdem sie der säumigen Partei eine angemessene Nachfrist mit entsprechender Androhung angesetzt hat.

9.4

Eine Konventionalstrafe für Verzug ist geschuldet, soweit eine solche vereinbart wurde. Die Konventionalstrafe ist in jedem Fall geschuldet, auch wenn die Leistung vorbehaltlos angenommen wurde. Die Bezahlung einer allfälligen Konventionalstrafe befreit nicht von den anderen vertraglichen Verpflichtungen; Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, die Konventionalstrafe wird auf den zu leistenden Schadenersatz angerechnet.

12 ABWERBEVERBOT

Während der Vertragsdauer sowie während einem Jahr nach Vertragsbeendigung wird der Auftraggeber keine Mitarbeiter von BRANDBROTHERS direkt oder indirekt abwerben, anstellen, beauftragen oder sonstwie beschäftigen, es sei denn mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von BRANDBROTHERS. Als Mitarbeiter im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle Personen, die während der Vertragsdauer mit BRANDBROTHERS in einem Arbeitsverhältnis standen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber BRANDBROTHERS eine Konventionalstrafe in der Höhe des Netto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 50.000 € unter Vorbehalt des Nachforderungsrechts für den weiteren nachgewiesenen Schaden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtung.

13 BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

13.1

Sofern nicht anders vereinbart, kann dieser Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils per Quartalsende von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Kündigungen unter Missachtung der vereinbarten Kündigungsfristen gelten als unzeitig und berechtigen BRANDBROTHERS zu Schadenersatz.

13.2

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen können die Parteien jederzeit fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

13.3

Im Falle der Kündigung berechnet sich die Vergütung nach den erbrachten Leistungen.

14 SCHRIFTLICHKEIT

Diese AGB sowie allfällige Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Festlegung und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Auf dieses Erfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.

15 ÜBERTRAGUNG

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

16 TEILNICHTIGKEIT

Soweit einzelne Bestimmungen ungültig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien können in diesem Fall die betroffene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

17 PERSÖNLICHE NACHRICHTEN UND WERBUNG

Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers kann BRANDBROTHERS diesem persönliche Nachrichten zum Zwecke der Geschäftsanbahnung oder andere Informationen regelmäßig per E-Mail oder Post zukommen lassen. Ferner ist es BRANDBROTHERS erlaubt, in ihrer Werbung (Werbemappen, Website, etc.) den Auftraggeber und sein Projekt bzw. das Arbeitsergebnis zu nennen und auch Abbildungen und/oder Ausschnitte davon zu zeigen.

18 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen BRANDBROTHERS und dem Auftraggeber ist das sachlich zuständige Gericht für Linz. BRANDBROTHERS behält sich das Recht vor, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Linz, Juli 2018